Urteil:Frau greift Rettungssanitäter an: Sechs Monate Bewährung

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Eigentlich wollen die Rettungssanitäter nur zur Hilfe eilen - doch dann endet der Einsatz mit Attacken auf die beiden Männer. Eine betrunkene Frau und ihr Hund verletzen die Helfer. Vor dem Amtsgericht akzeptiert die 41-Jährige eine Bewährungsstrafe.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Rettungssanitäter wollen helfen, wenig später sind beide verletzt: Rund ein Jahr nach diesem Vorfall in Hamburg-Wilhelmsburg hat das Amtsgericht Harburg eine Frau zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 41-Jährige wurde am Montag wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sanitäter sind zwar keine Vollstreckungsbeamte, stehen diesen aber in dem Fall rechtlich gleich. Mit dem Strafmaß übertraf das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für drei Monate Haft auf Bewährung ausgesprochen hatte. Die Angeklagte nahm das Urteil an, das damit rechtskräftig wurde.

Die beiden Sanitäter waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft am späten Abend des 6. November 2022 wegen einer leichten Handverletzung in die Wohnung der angetrunkenen Frau gerufen worden. Nach der Untersuchung biss ihr Boxermischling einen der Helfer unvermittelt mehrfach in den Arm. Erst als der andere Sanitäter das Tier packte und festhielt, gelang es seinem Kollegen laut Anklage, sich von dem Hundebiss zu befreien und die Wohnung zu verlassen.

Daraufhin habe die Angeklagte den Sanitäter beschimpft, gepackt, gewürgt und zu Boden gedrückt. Dabei hielt der Retter den Hund fest, weil der sonst auch ihn angegriffen hätte, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Das Opfer habe Schmerzen, Hauteinblutungen und Schürfwunden erlitten. Ein weiterer Anklagepunkt wegen der Hundebisse wurde vorab eingestellt, weil er das Strafmaß nicht wesentlich beeinflusst hätte.

© dpa-infocom, dpa:231016-99-586798/2

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