Münster:Jugendstrafe für Angreifer nach tödlicher CSD-Attacke

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Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte der 20 Jahre alte Angeklagte die Vorwürfe gegen ihn eingeräumt. Hier sitzt er neben seinem Verteidiger. (Foto: David Inderlied/dpa)

Der Angeklagte hat den Transmann Malte C. angegriffen. Eine queerfeindliche Motivation konnte das Gericht aber nicht erkennen.

Nach dem gewaltsamen Tod eines Transmannes beim Christopher Street Day (CSD) in Münster im vergangenen August hat das Landgericht am Mittwoch sein Urteil verkündet. Der 20 Jahre alte Angeklagte ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht eine Unterbringung in einer Enziehungsanstalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Erwachsenenstrafrecht wären zwischen drei und 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen.

Er sei schon mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen, einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden und werde voraussichtlich auch in Zukunft ähnlich gelagerte Straftaten begehen, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Strafmildernd sollte jedoch berücksichtigt werden, dass der 20-Jährige beim Prozessbeginn unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Tat gestanden habe und sie glaubhaft bereue. Demnach habe er im vergangenen Sommer den Transmann Malte C. nicht töten, aber verletzen wollen.

Die Verteidigung hatte sich für eine "angemessene Jugendstrafe" ausgesprochen, ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Das Wichtigste für den Angeklagten sei eine Therapie, auch wolle er seine Drogen- und Alkoholsucht bekämpfen.

Debatte über Queerfeindlichkeit

Der Angriff auf Malte C. im vergangenen Sommer hatte deutschlandweit für Bestürzung gesorgt. Der 25 Jahre alte Transmann war an den Folgen eines Schädelhirntraumas gestorben. Der Angeklagte hatte ihn auf die Brust und ins Gesicht geschlagen. Malte C. war dadurch mit dem Hinterkopf aufs Pflaster gestürzt.

Zuvor hatte der Angeklagte mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des CSD beschimpft und aggressiv beleidigt. Malte C. sei den zwei Frauen und einem Mann zur Hilfe gekommen, bis er schließlich vom Angeklagten niedergeschlagen worden war. Sein Tod löste eine Debatte über Queerfeindlichkeit, Diskriminierung und Hetze in sozialen Netzwerken aus.

Der Anwalt des Angeklagten hatte kurz nach Prozessbeginn beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sein Mandant sich zur Sache einlassen und dabei möglicherweise auch zu seiner sexuellen Orientierung äußern werde.

Eine Gutachterin im Prozess konnte bei dem Angeklagten keine Hinweise darauf finden, dass sein Angriff homophob, queer- oder transfeindlich motiviert war. Die psychiatrische Gutachterin, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung schilderten, der junge Mann habe erhebliche Probleme mit seiner eigenen homosexuellen Neigung erkennen lassen.

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Von Veronika Wulf

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