Unterlassungsklage:Til Schweiger muss wegen eines Facebook-Posts vor Gericht

Der Regisseur und Schauspieler Til Schweiger. (Foto: Jens Kalaene/dpa)
  • Eine Saarländerin wirft dem Schauspieler Til Schweiger vor, eine persönliche Nachricht von ihr auf seiner Facebookseite veröffentlicht zu haben.
  • Sie sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.
  • Das Landgericht Saarbrücken hat für einen Verhandlungstermin am Freitag das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet

Der Schauspieler Til Schweiger muss sich wegen eines Facebook-Posts vor Gericht rechtfertigen. Eine Frau aus dem saarländischen Sulzbach wirft dem 53-Jährigen vor, eine persönliche Nachricht von ihr und seine Antwort darauf auf Facebook veröffentlicht zu haben. Sie sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und klagt auf Unterlassung.

Die Saarländerin hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, da er vor der Wahl angekündigt habe, dies bei einem Einzug der AfD in den Bundestag tun zu wollen. Der Schauspieler habe ihr geantwortet: "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?" und die Konversation öffentlich gemacht.

Nach Angaben des Gerichtssprechers geht es der Klägerin nicht um den Inhalt seiner Antwort, "sondern alleine darum, dass ihre persönliche Nachricht öffentlich gemacht worden ist". Zu dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei bisher bei Gericht noch keine Reaktion von Schweiger eingegangen.

Das Landgericht Saarbrücken habe für einen Verhandlungstermin am Freitag das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet, sagte ein Sprecher. Die Kammer lege Wert darauf, dass beide Seiten persönlich vor Gericht erscheinen. "Das ist üblich in Fällen von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts." Wenn man aufeinandertreffe, könne man möglicherweise eine solche Sache noch gütlich beilegen. Wenn Schweiger nicht erscheinen könne, brauche er eine "besondere Entschuldigung".

Eine Sprecherin von Schweigers Management in Berlin sagte, man wolle sich zu dem Fall nicht äußern. Eine Entscheidung in der Sache werde es am Freitag noch nicht geben, hieß es vom Gericht.

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