Stuttgart:Mehrjährige Haftstrafe für früheren Bordell-Betreiber

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Schattenfigur: Der nun verurteilte Jürgen R. am Mittwoch vor der Urteilsverkündung im Stuttgarter Landgericht. (Foto: dpa)
  • In Stuttgart ist ein langer Prozess zu Ende gegangen, ein früherer Bordell-Chef und sein Marketingverantwortlicher wurden zu Haftstrafen verurteilt.
  • Die Verurteilten sollen Zuhälterei und Menschenhandel begünstigt haben.
  • In dem von ihnen betrieben Bordell "Paradise" bei Stuttgart sollen junge Frauen Opfer von Gewalt und Erniedrigung geworden sein.

Der frühere Chef der süddeutschen Bordellkette "Paradise" ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn am Mittwoch der Beihilfe zum Menschenhandel, der Zuhälterei und des Betrugs schuldig. Der Presse- und Marketingchef des Rotlichtbetriebs bekam eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Ein dritter Angeklagter, ein steuerlicher Berater, wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Nach außen arbeiteten die Betreiber am Image eines Vorzeigebordells. Tatsächlich hätten aber die Bikergruppen Hells Angels und United Tribuns dem Großbordell in Leinfelden-Echterdingen Prostituierte zugeführt. Die Frauen wurden von ihren Zuhältern in vielen Fällen bedroht, geschlagen und erniedrigt, wie der Vorsitzende Richter feststellte. Ziel sei es gewesen, die teils unter 21 Jahre alten Prostituierten gefügig zu machen.

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Über Jahre hingweg soll der Ex-Bordell-Boss, Jürgen R., angeblich ehrliche und saubere Prostitution mit vorgeblich selbständig arbeitenden Prostituierten propagiert haben. Was die Ermittler in dem Fall jedoch vorfanden, sah anders aus: Frauen trugen Tätowierungen mit den Vornamen ihrer "Besitzer". Wer raus wollte, dem konnte es demnach passieren, dass er geschlagen oder erpresst wurde. Zuhälter sollen gedroht haben, der jeweiligen Mutter etwas anzutun, wenn Prostituierte nicht weitermachen wollten.

Gegen den ehemaligen Chef der Bordellkette ordnete die Strafkammer zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro an.

Der Kammervorsitzende machte deutlich, dass er sich von dem Urteil eine Signalwirkung verspricht: Verantwortliche eines Bordells seien strafrechtlich zu belangen, wenn mit ihrer Billigung Menschenhändler und Zuhälter Frauen in das Bordell schicken, die dort der Prostitution nachgehen, heißt es einer Stellungnahme des Gerichts. . "Ein sauberes Bordell in dieser Größe ist kaum vorstellbar", betonte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil.

Verfahren wie diese sind in Deutschland die Ausnahme. Entgegen allen Beteuerungen werde Rotlichtkriminalität, also vor allem Menschenhandel und Sklaverei, "oft nicht mehr erkannt und nicht wirksam bekämpft", sagt der frühere Ulmer Kriminalhauptkommissar Manfred Paulus, der sich lange mit dem Rotlichtmilieu beschäfigt hat. Urteile in vielen Verfahren stünden in keinem Verhältnis zu dem Aufwand der erforderlichen Ermittlungen, sagt Paulus. Dabei kann Menschenhandel im Maximalfall mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Die Zeiten, da deutsche Milieugrößen das Geschäft mit dem Handel von Frauen unter sich ausmachten, sind indes vorbei. Beim Kampf um Marktanteile sind ausländische Clans seit vielen Jahren auf dem Vormarsch. Besonders in Großstädten hatten in diesem Milieu zunächst albanische Clans die Macht übernommen. Seit etlichen Jahren sind auch Bikergruppen in diesem Geschäft. Zunächst als Türsteher oder Security im Rotlichtmilieu. So auch im Fall des Bordells nahe der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Mehrere Mitglieder der United Tribuns sowie der Hells Angels seien darin involviert gewesen, Frauen für die Prostitution gefügig zu machen, notfalls mit Gewalt.

Bereits Ende 2018 war der frühere Geschäftsführer des Bordells in einem abgetrennten Verfahren zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

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