Straßenverkehr:Bunter Belag gegen Geisterfahrer

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Österreichs Verkehrsgesellschaft will Falschfahrer künftig mit 3D-Malerei stoppen. Andernorts sind solche optischen Tricksereien dagegen schon gescheitert.

Von Martin Zips

Die römische Kirche Sant'Ignazio di Loyola in Campo Marzio ist ja auch so ein Fall. Diese Kirche hat eine Kuppel, die gar keine ist. Sie ist nur eine optische Illusion, eine Täuschung, ein Fresko aus dem 17. Jahrhundert, gefertigt von Andrea Pozzo, einem Helden der perspektivischen Malerei. Perspektivisch gesehen ist Heimo Maier-Farkas, Abteilungsleiter bei der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag), also so eine Art Nachfolger Pozzos. Von Maier-Farkas stammt die Idee, an vier zufällig ausgewählten Stellen im Raum Graz testweise 3-D-Markierungen zur Abwehr von Geisterfahrern anzubringen.

Der Trick: Brettert man in Fahrtrichtung über den Asphalt, so freut man sich über den bunten Belag. Droht allerdings eine Geisterfahrt, so wirkt derselbe Belag wie eine gefährlich hohe Barriere und löst - hoffentlich - noch rechtzeitig Bremsreflexe aus. Solche optischen Spielereien sind nichts Neues: Trompe-l'œils (Augentäuschungen) finden sich bereits in Pompeji. Perfektioniert wurden sie in der Renaissance, ad absurdum geführt in den perspektivischen Tricksereien des niederländischen Grafikers M.C. Escher. Ganze Museen widmen sich der Kunst der Illusion, da spazieren zum Beispiel Tiger aus Bildern heraus, oder echte Menschen surfen auf gemalten Wellen.

Und bei der Asfinag ist man nun schon ein bisschen stolz darauf, die "unserer Meinung nach weltweit erste 3-D-Markierung zur Verhinderung von Geisterfahrten" geschaffen zu haben, wie der Sprecher der Sektion Steiermark/Kärnten sagt. Und das allein mit Methoden der klassischen Malerei. Ganz ohne Schilder-, LED- und Blink-Gedöns. Ein Jahr soll der Test laufen. Gerade Thomas Kaminski dürfte das sehr interessieren, den parteilosen Bürgermeister von Schmalkalden. Wie sehr hatte Kaminski in den vergangenen Monaten doch für seinen bereits aufgemalten 3-D-Zebrastreifen gekämpft, den ersten deutschen seiner Art, der es von Indien und Island bis nach Thüringen geschafft hatte. Aus dem Auto heraus wirkte sein Fußgängerübergang wie ein Hindernis aus riesigen Klaviertasten - zumindest aus einer Fahrtrichtung. Doch das zuständige Landesverwaltungsamt sah darin einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und befahl die sofortige sowie "ordnungsgemäße" Übertünchung.

Der Stadtbezirksrat Braunschweig-Lehndorf ließ es erst gar nicht zu einer ähnlichen Pinselei kommen. Mit großer Mehrheit stimmte man hier sofort gegen einen entsprechenden Antrag der Grünen. Auch die Münchner FDP scheiterte. In Buchholz in der Nordheide läuft die Prüfung noch, aber nur für eine Privatstraße. Künstlerisch gesehen könnte man ja auch erwägen, mit einer aufgemalten Kirchenkuppel am Asphalt den Verkehrsteilnehmern einen kleinen Schrecken einzujagen. Der Ausdruck Trompe-l'œil jedenfalls taucht in der deutschen Straßenverkehrsordnung nirgendwo auf.

© SZ vom 07.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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