Strafvollzug - Hamburg:"Spiegel": Degowski hat Anspruch auf Arbeitslosengeld

Werl (dpa/lnw) - Der Gladbecker Geiselgangster Dieter Degowski hat laut Nachrichtenmagazin "Spiegel" nach seiner Haftentlassung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies stehe ihm wegen seiner Arbeit in der Haft zu, erklärte seine Anwältin Lisa Grüter dem Magazin zufolge. Das Landgericht Arnsberg hatte vor einigen Tagen entschieden, dass der 61 Jährige nach fast 30 Jahren Haft in den nächsten Monaten freikommen wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Werl (dpa/lnw) - Der Gladbecker Geiselgangster Dieter Degowski hat laut Nachrichtenmagazin "Spiegel" nach seiner Haftentlassung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies stehe ihm wegen seiner Arbeit in der Haft zu, erklärte seine Anwältin Lisa Grüter dem Magazin zufolge. Das Landgericht Arnsberg hatte vor einigen Tagen entschieden, dass der 61 Jährige nach fast 30 Jahren Haft in den nächsten Monaten freikommen wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Degowski werde in Freiheit "nicht allein in einer Sozialwohnung sitzen", sondern von einem "dichten Netz" von Betreuern empfangen. Er wolle sich unter neuer Identität ehrenamtlich engagieren. Degowski sei dankbar dafür, "dass er von der Gesellschaft noch eine Chance bekommt". Grüter war zunächst nicht zu erreichen.

Im August 1988 hatten Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner beim Gladbecker Geiseldrama die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem missglückten Bankraub mit Geiseln vor der Polizei. Drei Menschen starben. Beide waren zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

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