Werl (dpa) - Der nach dem Geiseldrama von Gladbeck zu lebenslanger Haft verurteilte Dieter Degowski darf im Fall einer vorzeitigen Freilassung seinen Namen ändern. Die zuständige Behörde habe einem entsprechenden Antrag Degowskis zugestimmt, teilte die Justizvollzugsanstalt Werl auf dpa-Anfrage mit. Degowski ist in Werl inhaftiert. Als Grund für die Namensänderung nannte die JVA eine „Erleichterung seiner Wiedereingliederung“. Das Landgericht Arnsberg prüft derzeit, ob Degowski auf Bewährung freikommen kann.
Strafvollzug:Degowski darf bei Freilassung neuen Namen annehmen
Werl (dpa) - Der nach dem Geiseldrama von Gladbeck zu lebenslanger Haft verurteilte Dieter Degowski darf im Fall einer vorzeitigen Freilassung seinen Namen ändern. Die zuständige Behörde habe einem entsprechenden Antrag Degowskis zugestimmt, teilte die Justizvollzugsanstalt Werl auf dpa-Anfrage mit. Degowski ist in Werl inhaftiert. Als Grund für die Namensänderung nannte die JVA eine "Erleichterung seiner Wiedereingliederung". Das Landgericht Arnsberg prüft derzeit, ob Degowski auf Bewährung freikommen kann.
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