Seit Langem ist die Kirche auch ein mächtiges Wirtschaftsunternehmen. Historisch waren da etwa der lukrative Ablasshandel oder der Kirchenzehnt. Nur reden mochte man außerhalb von Kirchenkreisen noch nie gern übers Finanzielle - zumindest nicht auf der Einnahmenseite. Beides gilt auch heute noch: Die katholische Kirche ist ein Unternehmen mit einem Milliarden-Haushalt. Über die Finanzierung des Ganzen bewahrt sie gern Stillschweigen.
Doch wer zahlt für Priester, Kirchen, Gottesdienste und Kindergärten sowie Altenkreise? Wie finanziert sich die katholische Kirche in Deutschland? Der Trubel um den Luxus-Neubau von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst stößt diese Fragen neu an. Die Antworten sind komplex.
Kirchensteuer
Der Hauptteil der Einnahmen ergibt sich aus der Kirchensteuer. Diese wird sowohl von der katholischen als auch von der evangelischen Kirche erhoben und ist an die Einkommensteuer beziehungsweise die Lohnsteuer gekoppelt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie acht Prozent, in den anderen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer. In manchen Bundesländern wurde von der Kirche ein Mindestbetrag eingeführt. Wer keine Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer zahlt, ist davon ausgenommen. Insgesamt unterliegt etwa ein Drittel aller Katholiken der Steuerpflicht.
2012 hat die katholische Kirche nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz knapp 5,2 Milliarden Euro durch die Kirchensteuer eingenommen (PDF). Durchschnittlich zahlte in dem Jahr also jeder kirchensteuerpflichtige Katholik etwa 650 Euro.
Eingeführt wurde die Kirchensteuer in Folge der Säkularisation. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Kirchen weitgehend enteignet, Grundbesitz, zahlreiche Abteien und Klöster fielen an die Landesherren. Diese verpflichteten sich im Gegenzug, für die Kirchen zu sorgen - das bezog sich auf die Erhaltung der Gebäude genauso wie auf das Kirchenpersonal. Die Länder führten bald Kirchensteuern ein, über die sich die Kosten auf die einzelnen Kirchenmitglieder abwälzen ließen.
Einnahmen aus Kirchensteuer werden vermutlich sinken
Heute findet sich die Kirchensteuer im Grundgesetz, genauer in Artikel 140, der das kirchliche Selbstbestimmungsrecht regelt. "Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind berechtigt, aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben", heißt es dort. Wie und in welcher Höhe die Kirchensteuer dann konkret eingezogen wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Kirchen müssen sich hier an die Steuergesetze der Länder halten.
Wie die Einnahmen verwendet werden, entscheidet nicht der Bischof allein, sondern ein sogenannter Kirchensteuerrat. Dieser setzt sich aus Kirchenmännern und Laien zusammen. Im Bistum Essen etwa aus dem Generalvikar, dem Leiter des Finanzdezernats der Kirche, aus zwei amtierenden Priestern, einem Mitarbeiter der bischöflichen Verwaltung und 20 Laien.
Für den Einzug der Kirchensteuer sind fast überall die Finanzämter zuständig, in Bayern gibt es eigene Kirchensteuerämter. Es ist davon auszugehen, dass sich die Einnahmen durch die Kirchensteuer in Zukunft verringern werden, da die Zahl der Kirchenmitglieder kontinuierlich schrumpft. Zwischen 2000 und 2012 sank die Zahl der Katholiken in Deutschland laut Statistischem Bundesamt von 26,82 Millionen auf 24,34 Millionen.