Siegaue-Prozess:Verurteilter Vergewaltiger erhält geringere Strafe

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„Ich bin seit 30 Jahren Richter. In keinem Verfahren habe ich bisher solche Fesselungen angeordnet wie in diesem“, sagt Klaus Reinhoff zu Eric X., der an Händen und Füßen gefesselt in den Gerichtssaal gebracht wird. Der Täter gilt als unberechenbar und gewalttätig. (Foto: Henning Kaiser/dpa)
  • Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue hat das Landgericht in Bonn die Strafe für den Angeklagten abgemildert.
  • Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil, das auf elfeinhalb Jahr Haft lautete, teilweise aufgehoben. Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähig sein könnte.

Im neu aufgelegten Prozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue nahe Bonn hat das dortige Landgericht ein Urteil gesprochen und die Strafe aus der ersten Instanz herabgesetzt. Der Angeklagte Eric X. muss nicht für elfeinhalb, sondern nur für zehn Jahre ins Gefängnis.

X., ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana, hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und forderte zunächst Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und verging sich an ihr. Einige Tage später wurde der Mann festgenommen, DNA-Spuren überführten ihn.

Das Landgericht Bonn hatte X. vor einem Jahr wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil hinsichtlich des Strafmaßes auf. Zwar bestehe an der Schuld des Mannes kein Zweifel, wohl aber an seiner Schuldfähigkeit. Diesen Aspekt sollten die Bonner Richter erneut prüfen und dann die Höhe der Strafe neu festsetzen.

Im Revisionsprozess beauftragte das Gericht eine neue Gutachterin. Sie kam zu dem Ergebnis, dass Eric X. voll schuldfähig sei. Die Staatsanwaltschaft und der Nebenklage-Anwalt sahen deshalb auch keinen Grund, das bisherige Strafmaß zu mildern. Sie forderten in ihren Plädoyers, den Angeklagten erneut zu elfeinhalb Jahren Haft zu verurteilen.

Dem folgte Richter Klaus Reinhoff nicht. Zur Begründung für die Reduzierung der Strafe sagte Reinhoff, eine Strafe von mehr als zehn Jahren für einen Ersttäter stünde "in eklatantem Missverhältnis zu vergleichbaren Fällen".

Im Prozess ließ der Richter persönliche Erklärungen der beiden Opfer verlesen. Darin berichteten sie von Angstzuständen und Panikattacken seit der Tat. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. Sein Verteidiger hatte in seinem Plädoyer darauf verzichtet, sich auf ein konkretes Strafmaß festzulegen. Das liege ganz im Ermessen des Gerichts, sagte er.

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Vergewaltigung in der Siegaue
:Ein neuer Prozess, zwei zerstörte Leben

Eric X. wurde verurteilt, weil er ein campendes Pärchen überfallen und die Frau vergewaltigt hat. Nun muss das Strafmaß neu verhandelt werden. Am ersten Prozesstag wird der Angeklagte stark gefesselt in den Saal geführt.

Von Jana Stegemann

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