Die Strafe: Zwei Jahre auf Bewährung
Wegen sexueller Nötigung im Dienst ist ein 62-jähriger ehemaliger Jobvermittler zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er muss außerdem 10 000 Euro Strafe zahlen - wegen Bestechlichkeit und Nötigung in besonders schwerem Fall.
Die Tat: Nötigung im Dienstzimmer
Der Mann war als Arbeitsvermittler unter anderem für ein Projekt zuständig, das Aussteigerinnen aus dem Rotlichtmilieu in bürgerliche Jobs bringen sollte. Bei zwei Frauen verlangte er für die Aussicht auf einen neuen Beruf jedoch eine Gegenleistung. Im Oktober 2012 und im Oktober 2013 belästigte er eine 44 und eine 55 Jahre alte Frau in seinem Dienstzimmer. Er äußerte sich über die Brüste der Frauen und steckte einer der beiden seine Hand in die Hose.
In der Anklageschrift hieß es außerdem, er habe seine Bürotür vorher von innen abgeschlossen. Der Mann soll in deutlichen Worten Sex von den Frauen gefordert und vor ihnen masturbiert haben. Die Frauen lehnten die Angebote des Mannes ab.
Anklage und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel
Der Mann räumte die Taten ein und entschuldigte sich am ersten Verhandlungstag bei seinen Opfern.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten nach dem Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts an, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.