Schweiz:Jan Ullrich wegen Alkohol-Fahrt zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Jan Ullrich auf dem Weg ins Rathaus Weinfelden zu seiner Verhandlung. (Foto: dpa)
  • Jan Ullrich muss nach seiner Trunkenheitsfahrt im Jahr 2014 nicht ins Gefängnis.
  • Das Bezirksgericht im schweizerischen Weinfelden verurteilte den ehemaligen Radprofi zu einer Strafe von 21 Monaten Haft auf Bewährung.
  • Ullrich hatte im Prozess Reue gezeigt und sich entschuldigt.

Der ehemalige Radprofi Jan Ullrich ist in der Schweiz zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er in betrunkenem Zustand einen Autounfall verursacht hatte. Das entschied das Schweizer Bezirksgericht Weinfelden, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten nur 17 Monate gefordert.

Ullrich habe die Verkehrsregeln vorsätzlich grob verletzt und habe in fahrunfähigem Zustand hinter dem Steuer gesessen, so die Begründung des Gerichts. "Ich habe vor dreieinhalb Jahren einen Fehler begangen, den ich sehr bereue", zitierte die Boulevard-Zeitung Blick den gebürtigen Rostocker Ullrich bei seinen Schlussworten vor Gericht. Er entschuldigte sich für sein Verhalten.

Bei einer Fahrt 2014 mit 1,8 Promille Alkohol und Valium im Blut rammte Ullrich mit überhöhter Geschwindigkeit zwei Fahrzeuge. Verletzt wurde niemand. Der ehemalige Tour-de-France-Sieger hatte nach den Worten seines Anwalts nach dem Trinken seinen Körper überschätzt. Für die Staatsanwaltschaft hatte Ullrich "rücksichtslos" gehandelt. "Es ist vielmehr dem Zufall geschuldet, dass es gar keine Schwerverletzten oder gar Tote gab", sagte der Staatsanwalt. Ullrich war bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h mit mehr als 130 km/h unterwegs.

Vor zwei Jahren hatte das Gericht einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der eine 18-monatige Bewährungsstrafe vorsah, abgelehnt. Die vorgelegte Anklageschrift werde nicht genehmigt und zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, erklärte das Gericht damals.

Staatsanwaltschaft musste Verfahren neu aufrollen

Der Präsident des Bezirksgerichts warf der Staatsanwaltschaft erhebliche Nachlässigkeit vor. So seien Gutachten, wonach Ullrich bei dem Unfall "nur" 139 km/h fuhr, nicht glaubwürdig.

Andere Gutachten würden von 143 km/h ausgehen. Sie seien jedoch von der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend gewürdigt worden. Der Unterschied sei erheblich, sagte Schmid: Bei 143 Stundenkilometern sei Ullrich nämlich laut Schweizer Verkehrsrecht als "Raser" einzustufen und zwingend zu mindestens einem Jahr Gefängnis zu verurteilen. Hinzu komme die Fahruntüchtigkeit, die das Strafmaß noch weiter erhöhen könne.

Gerichtspräsident Schmid rügte auch scharf, dass die Staatsanwaltschaft eine bei Ullrich nach dem Unfall festgestellte Einnahme des Beruhigungsmittels Valium in Kombination mit Alkohol überhaupt nicht berücksichtigt, sondern in der Anklageschrift verschwiegen habe.

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