683 Tag lang galt Nobert Kuß als einer, der Kinder missbraucht. 683 Tage saß er im Gefängnis. Zu Unrecht, wie die Justiz dem heute 71-Jährigen bestätigt hat. Zehn Jahre lang hat Kuß für diesen Freispruch gekämpft. Nun will er Schadensersatz und Schmerzensgeld. Geld von der Gutachterin, die Aussagen seiner Pflegetochter damals als glaubhaft einstufte, was dem Rentner eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener einbrachte.
Kuß, kurze graue Haare, grauer Vollbart, Brille, hat viel durchgemacht. "Im Gefängnis bist du als Kinderschänder der letzte Dreck", sagt er. 14 Tage dauert es, bis sich in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt "Lerchesflur" herumspricht, für was er sitzt. Kuß wird beschimpft. Einmal verfehlt ein Holzscheit beim Hofgang nur knapp seinen Kopf. Nachts macht er bald kein Auge mehr zu. "Die Angst war immer da, im Gefängnis bist du allein", sagt er. "Das war psychisch sehr belastend", sagt auch sein Anwalt Jens Schmidt, der ihn immer wieder im geschlossenen Vollzug besucht hat. Unter Schlafstörungen leidet Kuß bis heute, zeitweise stand er vor dem finanziellen Ruin.
Nach der ersten Verurteilung wird er aus dem Beamtenverhältnis bei der Bundeswehr entfernt, nach Jahrzehnten. Kuß verliert seine Pensionsansprüche, lebt eine Weile von Hartz IV, bis er 2006 seine Haftstrafe antritt. Hinzu kommen die Prozesskosten, zudem hat er gerade neu gebaut. Etwa 200.000 Euro habe seine Familie insgesamt verloren, schätzt er. Einen Teil hat er inzwischen zurück bekommen - 25 Euro für jeden Tag, den er im Gefängnis saß, insgesamt 17.000 Euro. Und einen Teil seines Gehalts. Alle Ausfälle deckt das nicht.
Freiheitsstrafe von drei Jahren
Die Geschichte beginnt 2001 und ist inzwischen in zahlreichen Gerichtsurteilen dokumentiert. Damals nimmt Kuß gemeinsam mit seiner Frau eine Pflegetochter auf. Die Familie aus dem Saarland hat bereits einen Pflege- und einen Adoptivsohn. Die Zwölfjährige kommt aus schwierigen Verhältnissen, lebt seit ihrem fünften Lebensjahr immer wieder im Heim, ist lernbehindert, aggressiv, frühreif, heißt es in einem Urteil. Mit zehn Jahren hat sie erste sexuelle Kontakte mit einem 15-Jährigen aus ihrer Wohngruppe.
Norbert Kuß will nach eigenen Aussagen helfen, doch schnell kommt es zu Konflikten. Ständig sind die Pflegeeltern mit Jugendamt, Psychiater und Beratern in Kontakt. Im Frühsommer 2002 wird das Mädchen sexuell missbraucht, ein Mitschüler wird verurteilt. Einige Monate später greift sie ihrem Pflegevater in Gegenwart eines Handwerkers in den Schritt. Norbert Kuß und seine Frau beenden das Pflegeverhältnis, das Mädchen zieht zu ihrem leiblichen Vater.
Wenige Wochen später stehen Vater und Tochter in einer Polizeiwache in Saarbrücken. Sie geben eine Anzeige auf. Der Vorwurf: Der Pflegevater habe das Kind wiederholt im Intimbereich berührt, missbraucht. Sie leide seitdem an krampfartigen Ohnmachtsanfällen. Kuß beteuert immer wieder seine Unschuld. Es steht Aussage gegen Aussage, die Justiz glaubt dem Mädchen. Im Mai 2004 wird Kuß zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt - "wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, in allen vier Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen", heißt es in dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ein wenig umständlich.