Wittlich:Bademeisterin bestreitet unterlassene Hilfeleistung

Wittlich (dpa/lrs) - Nach dem Tod eines Badegastes muss sich eine Schwimmmeisterin seit Dienstag vor dem Amtsgericht Wittlich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Sie soll im Februar 2017 in einem Hallenbad in Wittlich nicht versucht haben, einen leblos im Wasser treibenden 78-Jährigen nach dessen Bergung wiederzubeleben, hieß es in der Anklage. Eine Obduktion hatte Tod durch Ertrinken festgestellt.

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Wittlich (dpa/lrs) - Nach dem Tod eines Badegastes muss sich eine Schwimmmeisterin seit Dienstag vor dem Amtsgericht Wittlich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Sie soll im Februar 2017 in einem Hallenbad in Wittlich nicht versucht haben, einen leblos im Wasser treibenden 78-Jährigen nach dessen Bergung wiederzubeleben, hieß es in der Anklage. Eine Obduktion hatte Tod durch Ertrinken festgestellt.

„Meine Mandantin hat sich nichts vorzuwerfen“, sagte ihr Verteidiger Michael Angele. Sie habe den Mann mit anderen aus dem Wasser geborgen und umgehend die Vitalfunktionen überprüft. „Da war nichts mehr.“ Einen elektrischen Defibrillator habe die 51-Jährige nicht einsetzen können, da der Körper des Mannes nass gewesen sei, sagte Angele. „Es ging um ein bis zwei Minuten, bis der Rettungswagen da war.“

Der 78-Jährige war laut Staatsanwaltschaft im Schwimmbecken aufgrund einer Vorerkrankung in eine gesundheitliche Notlage geraten. Die Bademeisterin soll zu dieser Zeit den Schwimmbereich nicht überwacht haben. Ein damals 13-Jähriger hatte den regungslosen Mann im Becken entdeckt.

Der Prozess wird am 5. Juni fortgesetzt. Dann sollen noch Zeugen gehört werden. Angele ging davon aus, dass an diesem Tag auch das Urteil gesprochen wird.

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