Detmold (dpa) - Die Geldstrafe für einen Bestatter, der wegen vertauschter Graburnen verurteilt wurde, ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Landgericht Detmold bestätigte die Verurteilung wegen Störung der Totenruhe und setzte die Geldstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Schon bei der Beisetzung war den Trauernden aufgefallen, dass die Urne keine Röschen sondern ägyptische Muster hatte. Die Exhumierung offenbarte: Es war die falsche Urne mit der falschen Asche. Der Bestatter hatte die Gefäße verwechselt und sogar die Spezial-Etiketten entfernt.
Prozesse:Vertauschte Graburnen - Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Detmold (dpa) - Die Geldstrafe für einen Bestatter, der wegen vertauschter Graburnen verurteilt wurde, ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Landgericht Detmold bestätigte die Verurteilung wegen Störung der Totenruhe und setzte die Geldstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Schon bei der Beisetzung war den Trauernden aufgefallen, dass die Urne keine Röschen sondern ägyptische Muster hatte. Die Exhumierung offenbarte: Es war die falsche Urne mit der falschen Asche. Der Bestatter hatte die Gefäße verwechselt und sogar die Spezial-Etiketten entfernt.
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