Prozesse:Verhandlung über Abschiebungen im Dublin-Verfahren

Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass Flüchtlinge Asyl in dem EU-Land suchen sollen, dass sie zuerst betreten haben. Derzeit wird die Regel allerdings kaum eingehalten. (Foto: Christian Charisius)

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über die Abschiebung von Asylbewerbern nach den Dublin-Vereinbarungen der Europäischen Union.

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Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über die Abschiebung von Asylbewerbern nach den Dublin-Vereinbarungen der Europäischen Union.

Dabei soll entschieden werden, ob das Bundesamt für Migration (BAMF) bei Dublin-Fällen eine Abschiebung anordnen oder ob es diese lediglich androhen darf. Damit würde den Betroffenen noch eine freiwillige Ausreise ermöglicht. Die Dublin-Verordnungen sehen vor, dass Flüchtlinge Asyl in dem EU-Land suchen sollen, dass sie zuerst betreten haben. Angesichts der immensen Flüchtlingszahlen werden die Regeln aktuell allerdings kaum eingehalten.

In Leipzig werden die Klagen zweier Pakistaner verhandelt, die sich in Italien und Ungarn aufgehalten haben, bevor sie nach Deutschland kamen. In der Vorinstanz hatten sie keinen Erfolg. Mit einer Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter wird noch im Laufe des Tages gerechnet. (Az.: BVerwG 1 C 26.14 und 1 C 17.14)

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