Prozesse:Vergewaltigung erfunden: Freispruch nach sieben Jahren Haft

Memmingen (dpa) - Sieben Jahre unschuldig im Gefängnis: Ein 62 Jahre alter Vater ist freigesprochen worden, nachdem seine Tochter den Vorwurf der Vergewaltigung zurückgezogen hat.

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Memmingen (dpa) - Sieben Jahre unschuldig im Gefängnis: Ein 62 Jahre alter Vater ist freigesprochen worden, nachdem seine Tochter den Vorwurf der Vergewaltigung zurückgezogen hat.

In dem Wiederaufnahmeverfahren widerrief die heute 33-Jährige ihre Aussage, die vor 17 Jahren zur Verurteilung des Mannes aus Sonthofen im Oberallgäu geführt hatte. Das Landgericht Memmingen hob das damalige Urteil des Landgerichts Kempten auf und verfügte, den 62-Jährigen für die Haftzeit zu entschädigen.

"Ihr Leben, die verlorenen Jahre, können wir Ihnen nicht zurückgeben, wir geben Ihnen Ihre Ehre zurück", sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zuvor hatte sie der Tochter Respekt für ihren Mut ausgesprochen. "Wir zollen Ihnen Respekt, dass Sie diesen Weg gegangen sind." Strafrechtliche Konsequenzen wegen ihrer Falschaussage hat die junge Frau nicht mehr zu erwarten, der Vorgang ist verjährt.

Im Juli 1996 war der Familienvater aufgrund der von seiner Tochter erfundenen Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verurteilt worden. Man hielt ihn für schuldig, das Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren dreimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten. "Es war kein faires Verfahren", schilderte der 62-Jährige den damaligen Prozessverlauf. Er habe sich von Anfang an vorverurteilt gefühlt. Die siebenjährige Haftstrafe hat der Mann voll verbüßt. Auch nach seiner Haftentlassung stand er noch unter einer fünfjährigen Führungsaufsicht.

Am Dienstag zeigte sich der Angeklagte erleichtert über das Urteil. In seinem Schlusswort hatte er noch einmal unter Tränen beteuert, unschuldig zu sein. Später sagte er: "Ich bin froh, dass ich immer daran geglaubt habe, dass die Wahrheit noch siegen wird." Er hoffe, dass es wieder möglich sein wird, zu seiner Tochter und ihrer Familie ein normales Verhältnis aufzubauen. "Ich bin dankbar, dass meine Tochter den Mut gefasst hat, noch zur Wahrheit zu finden."

Unter Tränen beschrieb die heute 33-Jährige, wie es Mitte der 90er Jahre zu ihrer Falschaussage kam: Zwischen ihren Eltern habe es dauernd Streit gegeben. Als sich die Eltern schließlich trennten, habe ihre Mutter sie gegen den Vater aufgehetzt. Sie habe ihr auch glaubhaft gemacht, dass er für die Krebserkrankung der Mutter mitverantwortlich war. "Mein Hass auf meinen Vater wurde immer größer. (...) Ich dachte, ich müsste mich an meinem blöden Vater rächen."

Nach Auffassung des Gerichts entstanden die schwerwiegenden Anschuldigungen der damals 15-Jährigen auch aus Angst, dass sie nach dem bevorstehenden Tod ihrer Mutter bei ihrem Vater leben muss. Mit Hilfe des Terminkalenders der Mutter konstruierte die Tochter damals eine Geschichte, mit der sie Ermittler, Gutachter und später auch das Gericht überzeugen konnte.

Als es 1996 zur Verhandlung kam und ihr Vater zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, habe sie extreme Gewissensbisse gehabt, sagte die Tochter, die inzwischen selbst Mutter von drei kleinen Kindern ist. Auch die Schuldgefühle gegenüber ihrem jüngeren Bruder, der nach dem Tod der Mutter in eine Pflegefamilie kam, seien groß gewesen. "Aber ich hatte nicht den Mut, zur Wahrheit zurückzukehren." In den Folgejahren sei der Druck immer größer geworden. Erst als ihre eigene Tochter vor fünf Jahren auf die Welt kam, habe sie sich von der Last befreien wollen.

Vertreten wurde der Vater bei dem Wiederaufnahmeverfahren von Rechtsanwalt Johann Schwenn, der auch schon den Wettermoderator Jörg Kachelmann vertrat. Schwenn hofft, dass das Memminger Urteil eine Ermunterung für andere Nebenkläger ist, es der Tochter seines Mandanten gleichzutun und den Mut für die Wahrheit aufzubringen. "Er ist nicht der einzige unschuldig Verurteilte."

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