Prozesse:Verfassungsgerichtshof verhandelt über Klagen gegen Volksbefragungen

München (dpa) - Die in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen werden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. SPD und Grüne im Landtag halten sie für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Das höchste bayerische Gericht verhandelt nun heute über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Veranlassen können Volksbefragungen lediglich die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung, nicht aber die Opposition.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa) - Die in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen werden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. SPD und Grüne im Landtag halten sie für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Das höchste bayerische Gericht verhandelt nun heute über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Veranlassen können Volksbefragungen lediglich die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung, nicht aber die Opposition.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: