Karlsruhe (dpa) - Der Suhrkamp Verlag darf vorläufig nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet. Das Gericht untersagte es dem Amtsgericht Charlottenburg vorläufig, das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Suhrkamp aufzuheben und die neue Rechtsform in das Handelsregister einzutragen. Damit kann Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach einen Teilerfolg verbuchen. Er ist gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz.
Prozesse:Verfassungsgericht stoppt Umwandlung von Suhrkamp zur AG
Karlsruhe (dpa) - Der Suhrkamp Verlag darf vorläufig nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet. Das Gericht untersagte es dem Amtsgericht Charlottenburg vorläufig, das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Suhrkamp aufzuheben und die neue Rechtsform in das Handelsregister einzutragen. Damit kann Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach einen Teilerfolg verbuchen. Er ist gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz.
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