Prozesse:Vater gesteht tausendfachen Kindesmissbrauch vor Gericht

Berlin (dpa) - 3713 Übergriffe sind in der Anklage aufgelistet: Ein Vater hat zugegeben, seine beiden Töchter und seinen Sohn jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Vor dem Berliner Landgericht legte der 42-Jährige ein umfassendes Geständnis ab.

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Berlin (dpa) - 3713 Übergriffe sind in der Anklage aufgelistet: Ein Vater hat zugegeben, seine beiden Töchter und seinen Sohn jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Vor dem Berliner Landgericht legte der 42-Jährige ein umfassendes Geständnis ab.

Zu den ersten Taten sei es beim Kuscheln gekommen, sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn. Die Richter erließen Haftbefehl gegen den Mann. "Weil mit einer erheblichen Strafe zu rechnen ist, besteht Fluchtgefahr", begründeten sie ihre Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Tatzeitraum von 14 Jahren aus. Die beiden Töchter sind heute 19 und 17 Jahre alt, der Sohn 11 Jahre. Die Kinder seien jeweils etwa drei Jahre alt gewesen, als sie Opfer des eigenen Vaters wurden.

"Es war die Erregung, sie zu berühren", sagte der Angeklagte. Das Sexualleben mit seiner Partnerin habe ihn "nie ganz befriedigt". Er sei sich bewusst gewesen, dass es falsch war. "Ich dachte darüber nach, aber es führte nicht zur Umkehr, da war ich nicht ich selbst", sagte er.

Obwohl die meisten Taten in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Marzahn verübt wurden, habe die Mutter seiner Meinung nach nichts bemerkt. Nach der Trennung sei es zum Missbrauch gekommen, wenn die Geschwister den Vater besuchten.

Die heute 17-jährige Tochter hatte sich im Sommer 2012 offenbart. Die Mutter erstattete daraufhin Anzeige. Der nicht vorbestrafte Vater hatte sich kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe der Polizei gestellt und umfassend gestanden. Der Angeklagte habe "Glück gehabt, dass er bislang frei war", sagte die Vorsitzende Richterin. Nach seinem Geständnis und der Aussage einer der Töchter vor Gericht sei mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen. Der Prozess wird am 17. Dezember fortgesetzt.

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