Prozesse:Urteil: Eintrittsgebühren an zwei Nordseestränden sind rechtswidrig

Leipzig (dpa) - Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig . Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen. Hintergrund: ein Streit zwischen zwei Bewohnern der niedersächsischen Nordseeküste und der Gemeinde Wangerland. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände.

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Leipzig (dpa) - Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig . Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen. Hintergrund: ein Streit zwischen zwei Bewohnern der niedersächsischen Nordseeküste und der Gemeinde Wangerland. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände.

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