Prozesse:Urteil: Glücksspiel-Telefonate am Arbeitsplatz kosten Job

Es geht um 37 Anrufe à 0,50 Euro - und um das Vertrauen. (Foto: Julian Stratenschulte)

Düsseldorf (dpa) - Zahlreiche Anrufe bei einer Glücksspiel-Hotline haben eine Angestellte am Niederrhein den Job gekostet. Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein.

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Düsseldorf (dpa) - Zahlreiche Anrufe bei einer Glücksspiel-Hotline haben eine Angestellte am Niederrhein den Job gekostet. Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein.

Der Fall: Eine Buchhalterin hatte bis zu 37 Mal am Gewinnspiel eines privaten Radiosenders teilgenommen - von ihrem Büroapparat. Jeder Anruf kostete 50 Cent. Statt des Jackpots kassierte sie die fristlose Kündigung. Die sei zwar zu hart, befand das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Az.: 12 Sa 630/15), die ordentliche Kündigung blieb aber bestehen.

Weil es keine eindeutige Regelung für private Telefonate über die Firmenapparate gab, hatte die Frau in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel Erfolg. Doch der Arbeitgeber beharrte auf der Kündigung und zog in die zweite Instanz.

Zu den Aufgaben der Bürokauffrau gehörte die Kontrolle der eingehenden Rechnungen, somit auch der Telefonrechnung. Als dem Geschäftsführer 37 Anrufe à 0,50 Euro mit Sondernummer auffielen, sprach er die Mitarbeiterin an. Am nächsten Tag räumte sie ein, die Anruferin gewesen zu sein und bot die Erstattung der Gebühren von 18,50 Euro an. Doch drei Tage später erhielt sie die fristlose Kündigung.

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