Trier (dpa) - Rund ein Jahr nach einem schweren Verkehrsunfall mit drei Toten ist eine Geisterfahrerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 62-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, so das Landgericht Trier. Die Frau aus der Eifel war im Oktober 2012 in der Nähe von Trier von einem Rastplatz in falscher Richtung auf die A1 gefahren. Dort krachte sie mit ihrem Auto gegen den Wagen eines Vaters. Dabei starben der 31-Jährige und zwei seiner Kinder. Zwei weitere Töchter wurden schwer verletzt.
Prozesse:Unfall mit drei Toten: Bewährungsstrafe für Geisterfahrerin
Trier (dpa) - Rund ein Jahr nach einem schweren Verkehrsunfall mit drei Toten ist eine Geisterfahrerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 62-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, so das Landgericht Trier. Die Frau aus der Eifel war im Oktober 2012 in der Nähe von Trier von einem Rastplatz in falscher Richtung auf die A1 gefahren. Dort krachte sie mit ihrem Auto gegen den Wagen eines Vaters. Dabei starben der 31-Jährige und zwei seiner Kinder. Zwei weitere Töchter wurden schwer verletzt.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema