Tübingen:Scheidungsverfahren: Mann und Frau vertreten

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er in einem Scheidungsverfahren nacheinander zunächst den Ehemann und danach die Ehefrau vertreten und dafür Honorar kassiert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen Rechtsanwalt erhoben. Bei dem Rechtsstreit des in Frankfurt lebenden Paares sei es insbesondere um die Herausgabe der nach islamischem Heiratsritus vom Ehemann zu leistenden "Morgengabe" in Form von 500 Goldmünzen gegangen, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag. Der Rechtsanwalt soll zunächst dem Ehemann gesagt haben, dass er diese Zuwendung nicht zu leisten habe. Mehrere Monate später soll er versucht haben, als Vertreter der Ehefrau die "Morgengabe" bei dem Mann einzuklagen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er in einem Scheidungsverfahren nacheinander zunächst den Ehemann und danach die Ehefrau vertreten und dafür Honorar kassiert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen Rechtsanwalt erhoben. Bei dem Rechtsstreit des in Frankfurt lebenden Paares sei es insbesondere um die Herausgabe der nach islamischem Heiratsritus vom Ehemann zu leistenden „Morgengabe“ in Form von 500 Goldmünzen gegangen, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag. Der Rechtsanwalt soll zunächst dem Ehemann gesagt haben, dass er diese Zuwendung nicht zu leisten habe. Mehrere Monate später soll er versucht haben, als Vertreter der Ehefrau die „Morgengabe“ bei dem Mann einzuklagen.

Laut Anklage stellt dies einen strafbaren Parteiverrat dar, zumal der Rechtsanwalt von beiden Ehepartnern jeweils 775 beziehungsweise 900 Euro Honorar eingestrichen habe. Niesen zufolge soll der Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt geführt werden. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. Der Rechtsanwalt bestreitet laut Niesen die Vorwürfe. Er sei einer „Namensverwechslung“ aufgesessen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: