Trier:Nach Reisekosten-Affäre: Gericht streicht Ruhegehalt

Trier (dpa/lrs) - In einem Disziplinarverfahren hat das Trierer Verwaltungsgericht dem früheren Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer (Kreis Trier-Saarburg) das Ruhegehalt eines Beamten aberkannt. Dies bedeute, dass er, wenn das Urteil rechtskräftig geworden sei, nach einer Übergangszeit von sechs Monaten keine Pension mehr bekomme, sagte eine Sprecherin des landesweit für Disziplinarsachen zuständigen Gerichts in Trier. Der Ex-Verbandsbürgermeister war im Oktober 2016 wegen Betruges bei der Abrechnung von Reisekosten vor dem Amtsgericht verwarnt worden.

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Trier (dpa/lrs) - In einem Disziplinarverfahren hat das Trierer Verwaltungsgericht dem früheren Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer (Kreis Trier-Saarburg) das Ruhegehalt eines Beamten aberkannt. Dies bedeute, dass er, wenn das Urteil rechtskräftig geworden sei, nach einer Übergangszeit von sechs Monaten keine Pension mehr bekomme, sagte eine Sprecherin des landesweit für Disziplinarsachen zuständigen Gerichts in Trier. Der Ex-Verbandsbürgermeister war im Oktober 2016 wegen Betruges bei der Abrechnung von Reisekosten vor dem Amtsgericht verwarnt worden.

Laut Gericht hatte er in 63 Fällen für Fahrten mit dem Dienstwagen Kilometergeld kassiert und dieses nicht an die Gemeinde weitergeleitet: Dadurch war der Gemeinde zwischen 2010 und 2015 ein Schaden von insgesamt mindestens 6300 Euro entstanden.

Der Politiker hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Schadenssumme an die Gemeinde überwiesen. „Ich hatte nie die Absicht, mich zu bereichern“, hatte er beteuert. Der Ex-Bürgermeister ist seit Sommer im Ruhestand, zuvor war er wegen Dienstunfähigkeit krankgeschrieben.

Das Gericht gab am Dienstag lediglich den Urteilstenor bekannt. In der sechsmonatigen Übergangszeit würden dem Politiker 70 Prozent der Bezüge zustehen, sagte die Sprecherin. „Danach ist Schluss.“ Die ausführliche Begründung der Entscheidung folge noch. Gegen den Richterspruch kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden.

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