Trier:Gericht streicht früherem Bürgermeister die Pension

Trier (dpa/lrs) - Wegen der betrügerischen Abrechnung von Fahrtkosten hat der ehemalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer (Kreis Trier-Saarburg) seine Pensionsansprüche verloren. Das Verwaltungsgericht Trier befand den Mann für schuldig, von 2001 bis 2015 in insgesamt 192 Fällen die Verbandsgemeinde Ruwer um insgesamt 15 000 Euro geschädigt zu haben, wie das Gericht am Freitag zur Begründung seines Urteils vom 23. November mitteilte. Er kann jetzt innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz Berufung gegen das Urteil einlegen.

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Trier (dpa/lrs) - Wegen der betrügerischen Abrechnung von Fahrtkosten hat der ehemalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer (Kreis Trier-Saarburg) seine Pensionsansprüche verloren. Das Verwaltungsgericht Trier befand den Mann für schuldig, von 2001 bis 2015 in insgesamt 192 Fällen die Verbandsgemeinde Ruwer um insgesamt 15 000 Euro geschädigt zu haben, wie das Gericht am Freitag zur Begründung seines Urteils vom 23. November mitteilte. Er kann jetzt innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz Berufung gegen das Urteil einlegen.

Der Behördenleiter habe eine eigene Dienstanweisung zur Abrechnung von Fahrtkosten mit dem Dienstwagen erlassen, diese aber selbst missachtet und damit gegen die Gehorsamspflicht verstoßen, befand die Disziplinarkammer des Gerichts. Damit habe der Beklagte das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren. Wäre er noch im Dienst, müsste deswegen das Beamtenverhältnis beendet werden. So aber sei ihm als Ruhestandsbeamten nach den gesetzlichen Regelungen das Ruhegehalt abzuerkennen.

Das Gericht würdigte, dass er den entstandenen Schaden wiedergutgemacht habe und seit 1996 als Bürgermeister (FDP) „anerkennenswerte und überdurchschnittliche Leistungen“ erbracht habe. Dies reiche aber nicht aus, um „die schwerwiegenden Pflichtverstöße in einem durchschlagend milderen Licht erscheinen zu lassen“.

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