Prozesse:Tod im Kleingarten: Staatsanwalt will acht Jahre Haft für Angeklagten

Trier (dpa) - Im Streit um Rasenmäherlärm soll ein 61-Jähriger in einer Kleingartenanlage seinen Nachbarn erschossen haben: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in einem Prozess vor dem Landgericht Trier acht Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. "Er hat sich eines Totschlags schuldig gemacht", sagte der leitende Staatsanwalt. Zwischen den Männern herrschte seit Jahren ein Kleinkrieg über den Gartenzaun. Dabei ging es um "Nichtigkeiten": meist um störenden Lärm von Rasenmäher, Radio oder anderen Geräten. Der angeklagte Maurer hatte zu Prozessbeginn erklärt, dass er die Tat bereue.

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Trier (dpa) - Im Streit um Rasenmäherlärm soll ein 61-Jähriger in einer Kleingartenanlage seinen Nachbarn erschossen haben: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in einem Prozess vor dem Landgericht Trier acht Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. "Er hat sich eines Totschlags schuldig gemacht", sagte der leitende Staatsanwalt. Zwischen den Männern herrschte seit Jahren ein Kleinkrieg über den Gartenzaun. Dabei ging es um "Nichtigkeiten": meist um störenden Lärm von Rasenmäher, Radio oder anderen Geräten. Der angeklagte Maurer hatte zu Prozessbeginn erklärt, dass er die Tat bereue.

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