Prozesse:Tod eines Säuglings auf der Toilette: Fünf Jahre Haft für Mutter

Hildesheim (dpa) - Im Prozess um den Tod eines neugeborenen Jungen hat das Landgericht Hildesheim die Mutter wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat die zur Tatzeit 32-Jährige aus Sarstedt mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt, als sie das Kind im Oktober 2013 allein auf der Toilette ihrer Wohnung zur Welt brachte und die Wasserspülung betätigte. Ein Gutachter hatte nicht eindeutig feststellen können, ob das Kind vor, während oder nach der Geburt starb. Das Kind stammte aus einem Seitensprung.

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Hildesheim (dpa) - Im Prozess um den Tod eines neugeborenen Jungen hat das Landgericht Hildesheim die Mutter wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat die zur Tatzeit 32-Jährige aus Sarstedt mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt, als sie das Kind im Oktober 2013 allein auf der Toilette ihrer Wohnung zur Welt brachte und die Wasserspülung betätigte. Ein Gutachter hatte nicht eindeutig feststellen können, ob das Kind vor, während oder nach der Geburt starb. Das Kind stammte aus einem Seitensprung.

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