Prozesse:Sturz vor Einstieg ins Flugzeug - BGH prüft Klage

Karlsruhe (dpa) - Muss eine Fluggesellschaft zahlen, wenn ein Passagier sich beim Einsteigen ins Flugzeug verletzt? Diese Frage prüft der Bundesgerichtshof heute. Im vorliegenden Fall war ein Mann vor fast fünf Jahren vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer Fluggastbrücke gestürzt und hatte sich eine Kniescheibe gebrochen. Er verlangte von der Fluggesellschaft Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er auf einer feuchten Stelle ausgerutscht sei. Es geht um die Frage, ob eine "luftverkehrstypische Gefahr" vorlag.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Muss eine Fluggesellschaft zahlen, wenn ein Passagier sich beim Einsteigen ins Flugzeug verletzt? Diese Frage prüft der Bundesgerichtshof heute. Im vorliegenden Fall war ein Mann vor fast fünf Jahren vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer Fluggastbrücke gestürzt und hatte sich eine Kniescheibe gebrochen. Er verlangte von der Fluggesellschaft Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er auf einer feuchten Stelle ausgerutscht sei. Es geht um die Frage, ob eine „luftverkehrstypische Gefahr“ vorlag.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: