Prozesse:Stimmen zum 100. Verhandlungstag

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München (dpa) - Zum 100. Verhandlungstag ist im Münchner Gericht eine gewisse Routine eingekehrt. Dennoch sind nicht alle mit dem Ablauf des Verfahrens zufrieden. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert Stimmen zum Prozess.

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München (dpa) - Zum 100. Verhandlungstag ist im Münchner Gericht eine gewisse Routine eingekehrt. Dennoch sind nicht alle mit dem Ablauf des Verfahrens zufrieden. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert Stimmen zum Prozess.

Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Opfer:

„Die Opferfamilien sehen sich im Prozessgeschehen am Rande stehend. Sie sind zur Teilnahme aufgefordert, doch jede aktive Anwesenheit ist ihnen durch die Strafprozessordnung verwehrt. Als Herr Yozgat am 11. März zum zweiten Mal in fast 100 Tagen eine persönliche Erklärung abgeben wollte, wurde ihm das nicht gestattet. Er wurde mit Auflagen auf den nächsten Tag verwiesen. Viele würden häufiger teilnehmen, mussten aber die Erfahrung machen, dass angesetzte Verhandlungen abgebrochen oder ganz vertagt wurden, so dass sie ihre Urlaubstage umsonst genommen hatten. Die Familienangehörigen arbeiten, studieren, haben zu betreuende Kinder oder Großeltern. Sie können ihr Alltagsleben nicht dem Prozessgeschehen unterordnen, selbst wenn sie es wollten.“

Yvonne Boulgarides, Ehefrau des in München ermordeten Theodoros Boulgarides:

„Wir sind sehr enttäuscht, dass die Nebenklage seitens der Bundesanwaltschaft nicht die Beachtung bekommt, die ihr zustünde, ja sogar blockiert wird. Die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung von Frau Zschäpe bilden seit Monaten eine „Mauer des Schweigens“ um die schrecklichen Geschehnisse. Mitglieder der Nazi-Szene und des Verfassungsschutzes machen unwahre Angaben oder leiden an plötzlichem Gedächtnisschwund, was scheinbar einfach so hingenommen wird. Das Versprechen der lückenlosen Aufklärung, welches die Bundeskanzlerin Frau Merkel feierlich gelobt hat, nimmt für mich fast schon humoristische Züge an.

Bundesanwalt Herbert Diemer, Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess:

„Überragende Bedeutung messen wir der Tatsache zu, dass die terroristischen Verbrechen des „NSU“ nun in einer öffentlichen Hauptverhandlung mit fünf Angeklagten auch gerichtlich umfassend aufgeklärt werden. Das gilt nicht zuletzt mit Blick auf das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen. Wir hoffen, dass der Gerichtsprozess das Bewusstsein für die Gefahren des Rechtsextremismus auf allen Ebenen der Gesellschaft und des Staates zusätzlich schärft und dadurch dazu beiträgt, dass sich eine solche rassistische Mordserie nicht wiederholen kann.

Alexander Kienzle, Rechtsanwalt und Vertreter von Angehörigen des in Kassel ermordeten Halit Yozgat:

„Eines der wichtigsten Ereignisse war aus meiner Sicht die Zeugenvernehmung Ismail Yozgats. In dem formalisierten Rahmen der Hauptverhandlung hat er es geschafft, neben seinen Wahrnehmungen und den verfahrensrelevanten Tatsachen auch dem Leid und der Trauer der Angehörigen der Opfer der Mordserie emotional Ausdruck zu verleihen. Er hat der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen die Perspektive des trauernden Vaters hinzugefügt.“

Andrea Titz, Sprecherin des Oberlandesgerichts München:

„Ein solches Großverfahren verlangt allen Beteiligten täglich Höchstleistungen ab: In erster Linie natürlich dem Senat, aber auch den Verantwortlichen im Hintergrund, die immer wieder vor - teils vorhersehbare, teils unerwartete - organisatorische und logistische Herausforderungen gestellt werden. Trotz aller Erfahrungen ist kein Verhandlungstag wirklich planbar. Umso erfreulicher ist es, dass mittlerweile der Ablauf des Verfahrens fast einhellig positiv bewertet wird.“

Karl Huber, Präsident des Oberlandesgerichts München:

„Insbesondere konnte die Sicherheit aller Verfahrensbeteiligten und Besucher gewährleistet werden. Wie sich schon sehr schnell gezeigt hat, war die Aufregung über das begrenzte Platzangebot im Sitzungssaal etwas übertrieben. Heute spricht niemand mehr davon, dass das Verfahren per Video - das wäre auch rechtlich problematisch - in einen anderen Sitzungssaal hätte übertragen werden müssen.“

Angelika Lex, Rechtsanwältin und Vertreterin von Angehörigen des in München ermordeten Theodoros Boulgarides:

„Da offenbart sich der Alltagsrassismus der Nachbarn, die es als normal empfinden, dass ein Hitlerbild auf dem Fernseher steht, die Menschenverachtung von Weggefährten, für die Auschwitz ein „Gefängnis“ ist. Da wird der strukturelle Rassismus bei Polizeibehörden erkennbar, die sagen: Wir hatten ein gutes Verhältnis zur Familie des Opfers, wir haben zusammen Tee getrunken - und anschließend den Keller durchsucht, wir haben alles richtig gemacht. Oder aus Akteninhalten eines LKA, in denen davon die Rede ist, dass bei einem „Zigeuner die Lüge ein wesentlicher Bestandteil seiner Sozialisation“ ist und Begriffe wie „Roma-Sippe“ und „Neger“ kommentarlos übernommen werden.

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