Prozesse:Staatsanwalt verlangt Höchststrafe für Silvio S.

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Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht betrat der Angeklagte Silvio S. in der letzten Woche den Saal des Landgerichtes Potsdam. (Foto: Ralf Hirschberger/Archiv)

Potsdam (dpa) - Die Höchststrafe für den mutmaßlichen Kindermörder Silvio S. hat der Staatsanwalt am Montag in seinem Plädoyer gefordert.

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Potsdam (dpa) - Die Höchststrafe für den mutmaßlichen Kindermörder Silvio S. hat der Staatsanwalt am Montag in seinem Plädoyer gefordert.

Der Ankläger Peter Petersen beantragte beim Landgericht Potsdam lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und das Feststellen von besonderer Schwere der Schuld. Dies würde eine spätere Freilassung des 33-Jährigen stark erschweren.

Der Ankläger will Silvio S. unter anderem für Mord, schweren Missbrauch und Kindesentführung belangen. Das Urteil wird für den Dienstag nächster Woche erwartet.

Es sei erwiesen, dass der Wachmann aus Brandenburg im vergangenen Jahr nacheinander den sechsjährigen Elias und den vierjährigen Mohamed entführt, schwer missbraucht und umgebracht habe. Man müsse sich vor Augen halten, welche Todesängste und seelischen Qualen die Opfer erlebt hätten, sagte der Staatsanwalt.

Elias wurde nach Überzeugung des Staatsanwalts mit einer List ins Auto gelockt. Der Sechsjährige habe erlebt, wie ein „freundlicher Onkel“ zur „Bestie in Menschengestalt“ geworden sei.

Mohamed ist laut Petersen offensichtlich aus Langeweile in der Schlange vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) mit dem Angeklagten mitgegangen. Der Mann mit einer Tüte voller Plüschtiere habe ihn weggeführt. Der Kleine habe schließlich nach Übergriffen in der Wohnung von S. begonnen, zu weinen und nach seiner Mutter zu rufen. „Der verschüchterte Junge hat gemerkt, dass er sich in der Hölle befindet.“

Daraufhin habe der Angeklagte das vierjährige Flüchtlingskind getötet - aus Angst vor Entdeckung und weil er zur Arbeit musste. Elias sei vermutlich erstickt, als er von dem Angeklagten gezwungen worden sei, eine Maske und einen Knebel zu tragen.

An beiden Kindern habe sich der Angeklagte laut den Ergebnissen der Gerichtsmedizin und DNA-Analyse schwer vergangen, sagte Petersen. Das Video vom Missbrauch an Mohamed habe Silvio S. erst im Telefon gelöscht, als ihm die Polizei auf den Fersen gewesen sei. Auf einer Szene sei zu sehen, wie der Angeklagte das Ärmchen des Vierjährigen anhebe, damit es aussehe, als ob der Kleine in die Kamera winke. „Viel schmutziger geht es wirklich nicht mehr.“

Petersen hob hervor, dass der Angeklagte noch bei seiner Festnahme im Oktober 2015 eine Tasche mit Spielzeug, Fesseln und Chloroform im Auto deponiert hatte. Silvio S. wäre er zu einem Serientäter geworden, wenn er nicht auf Videoaufnahmen erkannt worden wäre, folgerte Petersen. „Er hätte nicht aufgehört.“

Silvio S. ist laut dem Befund eines Gerichtspsychiaters nicht pädophil. Für so eine Neigung gebe es keinen sicheren Hinweis. „Ich bin der Überzeugung, dass Kinder als Opfer ausgewählt wurden, weil sie leichter mitzunehmen und körperlich besser beherrschbar sind“, sagte der Gutachter. Er stütze sich auf ein Gespräch mit dem Angeklagten und auf Schilderungen des Umfelds.

Silvio S. habe seit Kinderzeiten ein extrem niedriges Selbstwertgefühl, sagte der Gerichtspsychiater. Mitschüler und später auch Erwachsene hätten ihn wegen seiner Schüchternheit immer wieder ausgegrenzt. Von Freunden, die er an Wochenenden zu Diskotheken fuhr, habe er sich ausgenutzt gefühlt. „So werden Kinder zur einzigen Zielgruppe, mit der er es aushalten kann.“ Kinder hätten ihn nie infrage gestellt oder herabgesetzt.

In seiner extremen Konfliktscheue und dem Rückzug von anderen Menschen sei eine Persönlichkeitsstörung zu erkennen. Dies reiche jedoch nicht aus, die Schuldfähigkeit des Mannes einzuschränken.

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