Flensburg (dpa) - Eine Mutter, die ihren vier Jahre alten Sohn wochenlang alleine ließ, ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die heute 38-Jährige im Spätsommer 2012 zu einer Party aufgebrochen war und von dort aus drei Wochen lang nicht zu dem eingesperrten Jungen zurückkehrte. Die Frau habe sich des versuchten Totschlags durch Unterlassen in einem minder schweren Fall sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Prozesse:Sohn drei Wochen lang vernachlässigt - Bewährungsstrafe für Mutter
Flensburg (dpa) - Eine Mutter, die ihren vier Jahre alten Sohn wochenlang alleine ließ, ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die heute 38-Jährige im Spätsommer 2012 zu einer Party aufgebrochen war und von dort aus drei Wochen lang nicht zu dem eingesperrten Jungen zurückkehrte. Die Frau habe sich des versuchten Totschlags durch Unterlassen in einem minder schweren Fall sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
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