Mannheim (dpa) - Sind Tantra-Massagen sexuelle Dienstleistungen und damit steuerpflichtig? Diese Frage muss der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergvon heute an klären. Eine Anbieterin solcherGanzkörpermassagen klagt in dem Berufungsprozess gegen die von der Stadt Stuttgart eingeforderten Abgaben. Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre.
Prozesse:Sex oder Wellness? Streit um Tantra-Massagen erneut vor Gericht
Mannheim (dpa) - Sind Tantra-Massagen sexuelle Dienstleistungen und damit steuerpflichtig? Diese Frage muss der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergvon heute an klären. Eine Anbieterin solcherGanzkörpermassagen klagt in dem Berufungsprozess gegen die von der Stadt Stuttgart eingeforderten Abgaben. Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre.
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