Frankfurt/Main (dpa) - Die Rapperin Schwesta Ewa aus Frankfurt muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht der hessischen Stadt verhängte die Strafe unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sahen sie dagegen nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-Jährigen mit polnischen Wurzeln unter anderem vorgeworfen, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben.
Prozesse:Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt
Frankfurt/Main (dpa) - Die Rapperin Schwesta Ewa aus Frankfurt muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht der hessischen Stadt verhängte die Strafe unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sahen sie dagegen nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-Jährigen mit polnischen Wurzeln unter anderem vorgeworfen, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema