Schleswig:Niederlage für Landesblindenverein im Streit um Erbschaft

Schleswig (dpa/lno) - Das Sozialministerium kann vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein (BSVSH) weiterhin die auflagengemäße Verwendung einer Erbschaft verlangen. Die Berufung des Blindenverein gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kiel ist am Freitag vom Oberlandesgericht in Schleswig zurückgewiesen worden. Das Landgericht hatte dem Verein auferlegt, den notariell beurkundeten Willen eines Verstorbenen umzusetzen und dem Ministerium Rechenschaft darüber abzulegen. Ein Erblasser hatte dem Blindenverein sein Vermögen vermacht - mit der Auflage, dass das Erbe der Rendsburger Bezirksgruppe zufließt. Diese sah das Sozialministerium nicht erfüllt. Der Rechtsstreit zwischen Verein und Sozialministerium beschäftigte die Gerichte schon mehrere Jahre.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schleswig (dpa/lno) - Das Sozialministerium kann vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein (BSVSH) weiterhin die auflagengemäße Verwendung einer Erbschaft verlangen. Die Berufung des Blindenverein gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kiel ist am Freitag vom Oberlandesgericht in Schleswig zurückgewiesen worden. Das Landgericht hatte dem Verein auferlegt, den notariell beurkundeten Willen eines Verstorbenen umzusetzen und dem Ministerium Rechenschaft darüber abzulegen. Ein Erblasser hatte dem Blindenverein sein Vermögen vermacht - mit der Auflage, dass das Erbe der Rendsburger Bezirksgruppe zufließt. Diese sah das Sozialministerium nicht erfüllt. Der Rechtsstreit zwischen Verein und Sozialministerium beschäftigte die Gerichte schon mehrere Jahre.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: