Saarbrücken:Mann soll Sohn erschossen haben: Anklage wegen Totschlags

Saarbrücken/Beckingen (dpa/lrs) - Ein 65 Jahre alter Mann, der seinen Sohn erschossen haben soll, muss sich vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Der Mann soll am Neujahrstag 2018 seinen 29 Jahre alten Sohn mit drei Pistolenschüssen getötet haben. Bei dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer handelt es sich um Deutsche. Ein Prozesstermin ist bislang nicht festgesetzt.

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Saarbrücken/Beckingen (dpa/lrs) - Ein 65 Jahre alter Mann, der seinen Sohn erschossen haben soll, muss sich vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Der Mann soll am Neujahrstag 2018 seinen 29 Jahre alten Sohn mit drei Pistolenschüssen getötet haben. Bei dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer handelt es sich um Deutsche. Ein Prozesstermin ist bislang nicht festgesetzt.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Sohn vor der Tat gegen den Willen des Vaters über den Balkon in dessen Wohnung in Beckingen (Kreis Merzig-Wadern) eingestiegen sein. Mit einer Pistole, die er zuvor in den Sachen seines Sohnes gefunden und an sich genommen haben soll, bedrohte er das spätere Opfer und forderte ihn zum Gehen auf. Nachdem der Sohn aus dem Obergeschoss eigene Sachen geholt hatte, soll der Vater auf der Treppe dreimal auf ihn geschossen haben. Ein Schuss traf das Herz des Sohnes, er starb noch auf der Treppe.

Der 65-Jährige bereut nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tat. Er sei verzweifelt und an einem Punkt angelangt gewesen, an dem er nicht mehr weitergewusst habe. In der Familie soll es seit Jahren schwelende Konflikte gegeben haben. Die Polizei hatte nach der Tat mitgeteilt, der Sohn sei psychisch auffällig und schon in der Vergangenheit häufiger Grund für Einsätze gewesen.

Der Vater ist nicht vorbestraft und nicht in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft solle geprüft werden, ob ein „minder schwerer Fall des Totschlags“ vorliegen könnte.

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