Saarbrücken:Buchhalter muss knapp vier Jahre wegen Betrugs in Haft

Saarbrücken (dpa/lrs) - Ein früherer Buchhalter einer Verlagsgesellschaft in Saarbrücken, der in fünf Jahren knapp 1,5 Millionen Euro auf seine privaten Konten gebucht haben soll, muss ins Gefängnis. Das Landgericht Saarbrücken sprach den 47-jährigen, geständigen Mann am Mittwoch wegen Betrugs in 90 Fällen schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist laut einer Gerichtssprecherin rechtskräftig.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Ein früherer Buchhalter einer Verlagsgesellschaft in Saarbrücken, der in fünf Jahren knapp 1,5 Millionen Euro auf seine privaten Konten gebucht haben soll, muss ins Gefängnis. Das Landgericht Saarbrücken sprach den 47-jährigen, geständigen Mann am Mittwoch wegen Betrugs in 90 Fällen schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist laut einer Gerichtssprecherin rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate beantragt, der Verteidiger drei Jahre und sechs Monate. Laut Anklage soll der Mann mit dem Geld „seine weitreichende Nutzung von Online-Casino-Diensten“ finanziert haben. Nach Angaben der Gerichtssprecherin wurde die Spielsucht des Angeklagten nicht als so stark gewertet, „dass die Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit vorgelegen hätten“.

Der frühere Buchhalter war bei der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft (SWV GmbH) beschäftigt, die die kostenlosen Zeitungen „Wochenspiegel“ und „Die Woche“ vertreibt. Bereits seit 2009 soll er fiktive Rechnungen erstellt, die Anweisungen von anderen berechtigten Kollegen gegengezeichnet und dann das Geld auf zwei eigene Konten überwiesen haben. Danach löschte er die Kontodaten wieder aus dem Zahlungsprogramm.

Wegen der Verjährungsfrist wurden ihm allerdings erst Taten ab September 2012 zur Last gelegt.

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