Leipzig (dpa) - Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück. Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre schon in früheren Entscheidungen geäußerte Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung geknüpft sein darf und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein muss.
Prozesse:Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung laut Gericht rechtens
Leipzig (dpa) - Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück. Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre schon in früheren Entscheidungen geäußerte Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung geknüpft sein darf und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein muss.
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