Rottweil:Gutachter: Angreifer einer Joggerin nicht schuldunfähig

Rottweil (dpa/lsw) - Im Prozess nach dem Angriff auf eine Joggerin in Schiltach (Kreis Rottweil) hat ein psychiatrischer Sachverständiger die Schuldunfähigkeit des Angeklagten ausgeschlossen. Das teilte am Montag der Sprecher des Landgerichts Rottweil mit, wo der zur Tatzeit 23-jährige Mann derzeit wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Aufgrund des Drogenkonsums des Angeklagten komme aber aus Sicht des Sachverständigen eine verminderte Schuldfähigkeit in Frage, so der Sprecher.

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Rottweil (dpa/lsw) - Im Prozess nach dem Angriff auf eine Joggerin in Schiltach (Kreis Rottweil) hat ein psychiatrischer Sachverständiger die Schuldunfähigkeit des Angeklagten ausgeschlossen. Das teilte am Montag der Sprecher des Landgerichts Rottweil mit, wo der zur Tatzeit 23-jährige Mann derzeit wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Aufgrund des Drogenkonsums des Angeklagten komme aber aus Sicht des Sachverständigen eine verminderte Schuldfähigkeit in Frage, so der Sprecher.

Der Angeklagte soll im Februar die Joggerin mit einem Hammer am Kopf verletzt haben. Nach Angaben des Gerichts soll er danach versucht haben, sie in sein Fahrzeug zu zerren, um sie zu vergewaltigen. Weil sich zwei Personen näherten, habe er die Frau liegen gelassen und sei mit seinem Fahrzeug geflüchtet. Für den 30. November wird das Urteil erwartet.

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