Prozesse:Rost am Auto: BGH entscheidet über Verjährung von Ansprüchen

Karlsruhe (dpa) - Heute entscheidet der Bundesgerichtshof, ob eine Frau die Kosten für die Beseitigung von Rostschäden an ihren Auto zurückerhält. Das juristische Problem: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kaufvertrag war die Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein Jahr verkürzt. Für allgemeine Schadenersatzansprüche gilt aber eine Frist von zwei Jahren, und die machte die Frau auch geltend. Sie hatte den Vorführwagen im Februar 2010 für 13 000 Euro gekauft. Aber schon ein Jahr danach habe es Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen gegeben.

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Karlsruhe (dpa) - Heute entscheidet der Bundesgerichtshof, ob eine Frau die Kosten für die Beseitigung von Rostschäden an ihren Auto zurückerhält. Das juristische Problem: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kaufvertrag war die Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein Jahr verkürzt. Für allgemeine Schadenersatzansprüche gilt aber eine Frist von zwei Jahren, und die machte die Frau auch geltend. Sie hatte den Vorführwagen im Februar 2010 für 13 000 Euro gekauft. Aber schon ein Jahr danach habe es Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen gegeben.

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