Rheine:Unfall mit drei Toten: Fahrer hatte schon einmal Fahrverbot

Rheine (dpa/lnw) - Der wegen des Unfalls mit drei Toten im Münsterland angeklagte Lastwagenfahrer hatte in der Vergangenheit bereits ein Fahrverbot von vier Wochen. Grund sei überhöhte Geschwindigkeit gewesen, verlas die Richterin am Dienstag zu Beginn der Beweisaufnahme im Prozess wegen des tödlichen Unfalls. Die Gutachter bestätigten Zeugenaussagen, nach denen der Fahrer zuvor Schlangenlinien gefahren ist. "Die Geschwindigkeit geht rauf und runter", sagte ein Gutachter. "Das passt mit den Zeugenaussagen zusammen, dass es hier eine abgelenkte Fahrweise gab."

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Rheine (dpa/lnw) - Der wegen des Unfalls mit drei Toten im Münsterland angeklagte Lastwagenfahrer hatte in der Vergangenheit bereits ein Fahrverbot von vier Wochen. Grund sei überhöhte Geschwindigkeit gewesen, verlas die Richterin am Dienstag zu Beginn der Beweisaufnahme im Prozess wegen des tödlichen Unfalls. Die Gutachter bestätigten Zeugenaussagen, nach denen der Fahrer zuvor Schlangenlinien gefahren ist. „Die Geschwindigkeit geht rauf und runter“, sagte ein Gutachter. „Das passt mit den Zeugenaussagen zusammen, dass es hier eine abgelenkte Fahrweise gab.“

Bei dem Unfall auf der Bundesstraße 54 waren Anfang September 2016 drei Menschen ums Leben gekommen. Sie waren gegen den Anhänger des von dem angeklagten gelenkten Lastwagens geprallt, der auf die Gegenfahrbahn gestürzt war. Drei weitere Menschen, darunter der Fahrer des Lastzugs, wurden bei diesem schweren Unfall verletzt.

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