Karlsruhe (dpa) - Deutsche Reisebüros müssen genau prüfen, ob Urlauber bei einer Pleite ihres ausländischen Reiseveranstalters finanziell abgesichert sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Rechte von Reisenden gestärkt. Die Richter gaben einem Ehepaar recht, das eine Kreuzfahrt bei einem niederländischen Veranstalter gebucht hatte. Vermittelt wurde die Reise von einem deutschen Internet-Reisebüro. Als der Veranstalter vor der Reise pleiteging, bekamen die beiden ihr Geld nicht zurück.
Prozesse:Reiseveranstalter-Pleite: BGH stärkt Kundenrechte
Karlsruhe (dpa) - Deutsche Reisebüros müssen genau prüfen, ob Urlauber bei einer Pleite ihres ausländischen Reiseveranstalters finanziell abgesichert sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Rechte von Reisenden gestärkt. Die Richter gaben einem Ehepaar recht, das eine Kreuzfahrt bei einem niederländischen Veranstalter gebucht hatte. Vermittelt wurde die Reise von einem deutschen Internet-Reisebüro. Als der Veranstalter vor der Reise pleiteging, bekamen die beiden ihr Geld nicht zurück.
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