Prozesse:Pistorius-Prozess: Behandlung statt Gefängnis gefordert

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Oscar Pistorius vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Kevin Sutherland (Foto: dpa)

Pretoria (dpa) - Der frühere Spitzensportler Oscar Pistorius sollte nach Ansicht eines Gutachters der Verteidigung zur psychologischen Behandlung in einem Krankenhaus untergebracht werden - und nicht erneut im Gefängnis.

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Pretoria (dpa) - Der frühere Spitzensportler Oscar Pistorius sollte nach Ansicht eines Gutachters der Verteidigung zur psychologischen Behandlung in einem Krankenhaus untergebracht werden - und nicht erneut im Gefängnis.

Bei der Verhandlung zur Festlegung eines neuen Strafmaßes sagte der Psychologe Jonathan Scholtz, der 29-jährige Südafrikaner sei mental „am Ende“. Pistorius droht wegen Totschlags eine Haftstrafe von mindestens 15 Jahren. Das Gericht in Pretoria verhandelt erneut über das Strafmaß, nachdem Pistorius Ende 2015 in einem Berufungsprozess verurteilt worden war.

Pistorius leide an Depressionen und könne daher auch nicht vor Gericht aussagen, sagte Scholtz. Staatsanwalt Gerrie Nel erwiderte, es sei doch erstaunlich, dass Pistorius einem Fernsehsender ein Interview zu dem Fall geben, aber nicht vor Gericht aussagen könne. Pistorius ist nicht verpflichtet, selbst auszusagen. Gutachter Scholtz führte weiter aus, dass Pistorius Angstzustände habe und nach den tödlichen Schüssen auf seine damalige Freundin an einem post-traumatischen Stresssyndrom leide. Er zeige auch paranoide Züge.

Scholtz ist der Leiter der klinischen Psychologie an der psychiatrischen Weskoppies-Klinik der Universität Pretoria. Der Gutachter hatte Pistorius' psychologischen Gesundheitszustand bereits 2014 für den Prozess in der ersten Instanz beurteilt, damals aber im Auftrag des Gerichts. Seither habe sich sein Zustand gravierend verschlechternd, sagte Scholtz. „Es scheint wirklich so, als hätte er schon aufgegeben. Er scheint mental am Ende zu sein“, sagte Scholtz.

Das Gericht in Pretoria unter Vorsitz von Richterin Thokozile Masipa will spätestens am Freitag über ein neues Strafmaß für Pistorius befinden. Der unterhalb der Knie amputierte Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp - ein aufstrebendes Model - erschossen. Pistorius hatte ausgesagt, er habe mehrfach gefeuert, weil er hinter der Toilettentür in seinem Haus einen Einbrecher befürchtet habe.

Pistorius war in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde nach einem Jahr in Hausarrest umgewandelt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen „Mordes“, was im deutschen Rechtssystem dem Totschlag entspricht. Darauf stehen im südafrikanischen Rechtssystem bei nicht einschlägig vorbestraften Tätern mindestens 15 Jahre Haft, maximal 20.

Gutachter Scholtz betonte, Pistorius zeige wirkliche Reue für das, was passiert ist. Staatsanwalt Nel wies dies jedoch zurück mit dem Hinweis, dass Pistorius immer noch nicht schlüssig erklärt habe, wieso er mehrfach durch die Toilettentür geschossen habe. Pistorius zeige keine Reue, er tue sich nur selbst leid, sagte Nel.

Pistorius waren als Kind wegen eines Gen-Defekts beide Unterschenkel amputiert worden. Trotz seiner Behinderung legte er eine steile Sport-Karriere hin. Pistorius startete 2012 mit J-förmigen Karbon-Prothesen als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er Doppel-Gold.

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