München (dpa) - Die Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, müssen die mutmaßliche Rechtsterroristin weiter vertreten. Das Gericht lehnte Anträge der Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ab, sie von ihrem Mandat zu entpflichten. Zschäpe muss sich in dem Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ vorwirft.
Prozesse:Pflichtverteidiger müssen Zschäpe im NSU-Prozess weiter vertreten
München (dpa) - Die Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, müssen die mutmaßliche Rechtsterroristin weiter vertreten. Das Gericht lehnte Anträge der Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ab, sie von ihrem Mandat zu entpflichten. Zschäpe muss sich in dem Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft.
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