Paderborn:„Horrorhaus“-Prozess: Staatsanwalt bewertet Beweislage neu

Paderborn (dpa) - Im Mordprozess um das "Horrorhaus" von Höxter bewertet die Staatsanwaltschaft einen der Fälle neu. Das könnte eine mildere Strafe für die beiden Angeklagten zur Folge haben. Im Fall des zweiten Opfers Susanne F. sei ein vollendeter Mord durch Unterlassen anders als in der Anklage angenommen nicht mehr nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Rande des Verhandlungstages am Dienstag. Ein Gutachter hatte zuvor die Obduktionsergebnisse in dem Fall vorgestellt.

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Paderborn (dpa) - Im Mordprozess um das „Horrorhaus“ von Höxter bewertet die Staatsanwaltschaft einen der Fälle neu. Das könnte eine mildere Strafe für die beiden Angeklagten zur Folge haben. Im Fall des zweiten Opfers Susanne F. sei ein vollendeter Mord durch Unterlassen anders als in der Anklage angenommen nicht mehr nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Rande des Verhandlungstages am Dienstag. Ein Gutachter hatte zuvor die Obduktionsergebnisse in dem Fall vorgestellt.

Demnach starb die Frau an einem Schädelhirntrauma, das sie sich bei einem Sturz zugezogen habe. Für einen Laien sei nicht erkennbar gewesen, dass sie sofort in ein Krankenhaus gemusst hätte, sagte der Gutachter. Nur dann wäre die Tat aber juristisch gesehen ein Mord durch Unterlassen gewesen.

„Vollendeter Mord durch Unterlassen - der Nachweis ist im Fall von Susanne F. nicht zu führen“, räumte der Oberstaatsanwalt ein. Er gehe nach dem Gutachten von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus. Diese neue Einschätzung könnte am Ende unter Umständen zu einer Milderung der Strafe führen, zwingend sei das aber nicht.

Das angeklagte Paar soll mehrere Frauen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort misshandelt haben. Zwei Frauen starben.

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