München (dpa) – Der Münchner NSU-Prozess ist trotz eines noch nicht entschiedenen Befangenheitsantrags gegen die Richter fortgesetzt worden. Die Entscheidung über den Antrag habe sich wegen der Fristen für dienstliche Erklärungen und Stellungnahmen verzögert, sagte eine Gerichtssprecherin der dpa. Das sei nach der Strafprozessordnung zulässig. Hauptangeklagte in dem Prozess ist die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Den Befangenheitsantrag hatte der wegen Beihilfe angeklagte frühere NPD-Politiker Ralf Wohlleben gestellt.
Prozesse:NSU-Prozess geht trotz unentschiedenen Befangenheitsantrags weiter
München (dpa) – Der Münchner NSU-Prozess ist trotz eines noch nicht entschiedenen Befangenheitsantrags gegen die Richter fortgesetzt worden. Die Entscheidung über den Antrag habe sich wegen der Fristen für dienstliche Erklärungen und Stellungnahmen verzögert, sagte eine Gerichtssprecherin der dpa. Das sei nach der Strafprozessordnung zulässig. Hauptangeklagte in dem Prozess ist die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Den Befangenheitsantrag hatte der wegen Beihilfe angeklagte frühere NPD-Politiker Ralf Wohlleben gestellt.
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