München (dpa) - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte gegen ihren Willen behalten. Das Münchner Oberlandesgericht hat den Wunsch der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin nach neuen Pflichtverteidigern abgelehnt. Zschäpes Begründung für ihren spektakulären Schritt war demnach juristisch nicht ausreichend. Der Prozess wurde anschließend wie geplant fortgesetzt - mit belastenden Aussagen von zwei einstigen Urlaubsbekanntschaften des NSU-Trios.
Prozesse:NSU-Angeklagte Zschäpe muss Anwälte gegen ihren Willen behalten
München (dpa) - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte gegen ihren Willen behalten. Das Münchner Oberlandesgericht hat den Wunsch der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin nach neuen Pflichtverteidigern abgelehnt. Zschäpes Begründung für ihren spektakulären Schritt war demnach juristisch nicht ausreichend. Der Prozess wurde anschließend wie geplant fortgesetzt - mit belastenden Aussagen von zwei einstigen Urlaubsbekanntschaften des NSU-Trios.
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