Neumünster:Prozess um fahrlässige Tötung bei Unfall in Neumünster

Neumünster (dpa/lno) - WhatsApp am Steuer: In Neumünster hat ein Prozess um einen tödlichen Autounfall begonnen, bei dem Handynutzung während der Fahrt eine Rolle gespielt haben soll. Ein 71-Jähriger soll während eines Überholmanövers auf der A7 bei Bad Bramstedt sein Handy für WhatsApp-Nachrichten genutzt haben. Oberstaatsanwalt Achim Hackethal warf dem Angeklagten am Montag vor dem Schöffengericht fahrlässige Tötung vor. Demnach übersah der Angeklagte Mitte Januar 2017 beim Einscheren auf die rechte Fahrspur den Wagen einer jungen Mutter mit ihrem acht Monate alten Sohn. Er fuhr ungebremst in das Heck des Auto. Zuvor soll er verbotswidrig auf seinem Smartphone WhatsApp-Nachrichten gelesen haben.

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Neumünster (dpa/lno) - WhatsApp am Steuer: In Neumünster hat ein Prozess um einen tödlichen Autounfall begonnen, bei dem Handynutzung während der Fahrt eine Rolle gespielt haben soll. Ein 71-Jähriger soll während eines Überholmanövers auf der A7 bei Bad Bramstedt sein Handy für WhatsApp-Nachrichten genutzt haben. Oberstaatsanwalt Achim Hackethal warf dem Angeklagten am Montag vor dem Schöffengericht fahrlässige Tötung vor. Demnach übersah der Angeklagte Mitte Januar 2017 beim Einscheren auf die rechte Fahrspur den Wagen einer jungen Mutter mit ihrem acht Monate alten Sohn. Er fuhr ungebremst in das Heck des Auto. Zuvor soll er verbotswidrig auf seinem Smartphone WhatsApp-Nachrichten gelesen haben.

Die junge Mutter (34) lenkte gerade ihren Wagen von der Standspur zurück auf die Autobahn. Durch die Kollision schleuderte das Auto in einen Graben. Die Wucht des Aufpralls war laut Anklage so stark, dass sich das Heck des Fahrzeugs bis zur Lehne des Fahrersitzes eindrückte. Die Frau wurde lebensgefährlich verletzt und starb wenig später im Krankenhaus. Ihr Sohn überlebte mit schweren Prellungen an Kopf und Körper. Ihm geht es nach Angaben seines Vaters inzwischen wieder gut.

Der Ehemann der Toten ist Nebenkläger in dem Verfahren. Das Gericht vertagte sich nach Anhörung mehrerer Zeugen auf den 12. Juni, um den Unfallhergang genauer klären zu können. Dann soll der Unfallgutachter befragt werden. Der Angeklagte selbst berief sich vor Gericht auf Erinnerungslücken. Zum Zeitpunkt des Zusammenpralls war der Mann laut Gutachten mit etwa 120 Stundenkilometer unterwegs. Der Wagen der Frau soll eine Geschwindigkeit von rund 60 km/h gehabt haben.

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