Neubrandenburg:Messerattacken-Prozess: Angeklagter wollte Spuren beseitigen

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Das Justizzentrum Neubrandenburg mit Landgericht. (Foto: Bernd Wüstneck/zb/dpa)

Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke in Neubrandenburg hat der Angeklagte nach der Tat im Juni versucht, seine mit Blut getränkte Kleidung zu...

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke in Neubrandenburg hat der Angeklagte nach der Tat im Juni versucht, seine mit Blut getränkte Kleidung zu waschen. Wie eine Polizistin am Montag am Landgericht Neubrandenburg schilderte, wurden die nassen Kleidungsstücke im Bad einer Bekannten unweit des Tatortes gefunden. „In der Tüte mit den Sachen bildeten sich Wassertropfen mit rötlichem Schimmer“, erzählte die Kriminalistin als Zeugin. In die Wohnung war der 24-Jährige nach dem blutigen Vorfall geflüchtet. Dort hatten ihn Beamte aber schnell aufgespürt und - schon umgezogen in trockener Kleidung - verhaftet.

„Wir kamen erst kurz danach zur Spurensicherung“, sagte die Zeugin. In der Wohnung sei auch ein auf einem Schrank versteckt abgelegter Beutel gefunden worden, in dem zwei Messer waren. Davon soll eines bei der Bluttat gegen einen 33-jährigen Mann vor dem Einkaufscenter am Datzeberg zum Einsatz gekommen sein. Dem Angeklagten wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der 24-Jährige soll den Bekannten im Streit niedergestochen und lebensgefährlich am Hals verletzt haben. Das Opfer erlitt starke Blutverluste, konnte aber durch eine Notoperation gerettet werden. Der Vorfall soll sich nach einem gemeinsamen Trinkgelage mit etlichen Zeugen ereignet haben, bei dem der Geschädigte zuvor mehrere Leute provoziert haben soll. Er hat nach eigenen Angaben keine Erinnerung an den Vorfall.

Der angeklagte Neubrandenburger, bei dem auch eine Thor-Steinar-Schlüsseltasche gefunden wurde, schweigt bisher vor Gericht dazu. Sein Anwalt macht geltend, dass der Geschädigte den Angeklagten seinerseits vorher mit Messern angegriffen haben soll. Das hatten auch mehrere Zeugen zum Prozessauftakt beschrieben. Damit würde der Angeklagte in einer Art Notwehrsituation gehandelt haben. Der Prozess wird am 30. Dezember fortgesetzt, ein Urteil soll am 8. Januar gesprochen werden.

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