Neubrandenburg:Fußgänger bei Raserei getötet: Fahrer ab Juni vor Gericht

Neubrandenburg (dpa/mv) - Zehn Monate nach dem Tod eines Fußgängers bei einer Raserei in Neubrandenburg muss sich der Unfallfahrer vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten. Der Prozess gegen den zur Tatzeit 20-jährigen Autofahrer beginnt am 26. Juni, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Wettrennen vermutet, wirft dem jungen Mann nun fahrlässige Tötung vor. Sein Wagen war damals mit einer Geschwindigkeit zwischen 83 und mehr als 100 Stundenkilometern im Stadtgebiet unterwegs, wie Gutachter ermittelten. Der Verdacht eines illegalen Autorennens, den Beobachter äußerten, soll im Prozess geklärt werden. Der Unfall hatte sich am Abend des 29. August 2017 auf einer vierspurigen Straße im Norden von Neubrandenburg ereignet. Das Opfer war 33 Jahre alt und starb noch am Unfallort. Der Beschuldigte hatte sich bis zur Anklage nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Autofahrer selbst hatte einen Schock erlitten, war aber sonst unverletzt geblieben.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Zehn Monate nach dem Tod eines Fußgängers bei einer Raserei in Neubrandenburg muss sich der Unfallfahrer vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten. Der Prozess gegen den zur Tatzeit 20-jährigen Autofahrer beginnt am 26. Juni, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Wettrennen vermutet, wirft dem jungen Mann nun fahrlässige Tötung vor. Sein Wagen war damals mit einer Geschwindigkeit zwischen 83 und mehr als 100 Stundenkilometern im Stadtgebiet unterwegs, wie Gutachter ermittelten. Der Verdacht eines illegalen Autorennens, den Beobachter äußerten, soll im Prozess geklärt werden. Der Unfall hatte sich am Abend des 29. August 2017 auf einer vierspurigen Straße im Norden von Neubrandenburg ereignet. Das Opfer war 33 Jahre alt und starb noch am Unfallort. Der Beschuldigte hatte sich bis zur Anklage nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Autofahrer selbst hatte einen Schock erlitten, war aber sonst unverletzt geblieben.

Für den Prozess sind viele Zeugen geladen. Zudem sollen ein technischer Gutachter und ein Gerichtsmediziner zu den Verletzungen des Opfers gehört werden. Dem Beschuldigten droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Mit einem Urteil wird frühestens Ende Juli gerechnet.

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