Neubrandenburg:Ehefrau gewürgt: Bewährungsstrafe für Noch-Ehemann verhängt

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Weil er seine in Trennung lebende Ehefrau im Streit gewürgt hat, ist ein Mann aus einem Dorf bei Malchin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 51-Jährigen am Montag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Täter sei von Anfang an geständig gewesen, habe Reue gezeigt und sich nach dem Vorfall Ende 2018 selbst angezeigt, sagte Richter Jochen Unterlöhner. "Das gibt es auch nicht alle Tage." Die Strafe wurde für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt und ist bereits rechtskräftig.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Weil er seine in Trennung lebende Ehefrau im Streit gewürgt hat, ist ein Mann aus einem Dorf bei Malchin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 51-Jährigen am Montag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Täter sei von Anfang an geständig gewesen, habe Reue gezeigt und sich nach dem Vorfall Ende 2018 selbst angezeigt, sagte Richter Jochen Unterlöhner. „Das gibt es auch nicht alle Tage.“ Die Strafe wurde für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt und ist bereits rechtskräftig.

Der Angriff hatte sich am 8. Dezember im gemeinsamen Haus des Paares ereignet. Der Fliesenleger und seine 47-jährige Frau hatten sich nach 23 Jahren Ehe trennen wollen. Er arbeitete lange außerhalb und am Wochenende noch zusätzlich in der Heimat, sie war nicht beruflich tätig, aber hatte jemand anderen. Das Trennungsjahr hatte man mit separaten Bad- und Schlafräumen im Haus absolvieren wollen.

An Tattag hatte der Verurteilte auf einem Adventsmarkt stark getrunken, wie öfter an Wochenenden. „Rein rechnerisch hatte der Mann 4,5 Promille im Blut“, sagte der Staatsanwalt. Als die Frau nach Hause gekommen sei, habe er reden wollen, was diese aber abgelehnt und sich eingeschlossen habe.

Daraufhin hatte der nicht vorbestrafte Mann zwei Türen eingetreten und die Frau am Hals etwa 30 Sekunden gewürgt, wie eine Gutachterin feststellte. „Das war massive Gewalt“, sagte Unterlöhner. Als der Mann das gemerkt habe, habe er von der Frau abgelassen. „Weil ich sie immer noch liebe“, hatte er vor Gericht erklärt. Die Frau floh zu einer Bekannten.

Vom Vorwurf des versuchten Totschlags rückten Staatsanwaltschaft und Schwurgerichtskammer zum Prozessende ab. Der mutmaßlich eifersüchtige Mann habe von allein mit dem Würgen aufgehört, womit er „von der Tatausführung zurückgetreten sei“, hieß es. Die Frau lehnte es vor Gericht ab, gegen ihren Noch-Ehemann auszusagen und untersagte dem Gericht auch, die medizinischen Untersuchungsergebnisse zu verwenden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag beider Parteien. Der Verurteilte soll nun eine Alkoholtherapie absolvieren, bekommt Bewährungshilfe, muss jeden Wohnsitzwechsel melden und 2000 Euro an einen Verein für Frauen und Familie zahlen. Beide Seiten nahmen das Urteil im Gerichtssaal an.

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